Weiden
Umtausch eilt
Höhere Mehrwertsteuer sitzt Verbraucher im Nacken
Weiden. (mte) Die Jeans sitzt zu eng, der Ring rutscht nicht über den Fingerknöchel und das Waffeleisen gibt es längst im Haushalt. Was für eine Bescherung nach der Bescherung. Alle Jahre wieder. Danach ist Ausdauer gefragt, der Umtausch-Marathon beginnt. "Das wird diesmal noch Ärger geben", prophezeit Verbraucherberaterin Elisabeth Graml. Denn: Ab dem 1. Januar gilt die neue Mehrwertsteuer. 19 statt bisher 16 Prozent werden auf Jeans, Ring und Waffeleisen fällig.
Vielen sei das noch nicht bewusst. Deshalb rät Elisabeth Graml: "Das Geschickteste ist es, vor Silvester umzutauschen." Das wird knapp. Nach Weihnachten bleiben nur vier Tage bis zur Jahreswende. Dann könnte der Händler beim Umtausch den "Steuerausgleich in Höhe von drei Prozent verlangen". Doch wie sollte der Verbraucher auf solch eine Forderung reagieren? "Wenn der Händler beim Kauf nicht darauf hingewiesen hat, dass er beim Umtausch gegen die gleiche Ware einen höheren Steuersatz verlangt, steht ihm ein solcher auch nicht zu", sagt die Verbraucherberaterin. Die Kunden könnten darauf vertrauen, dass ein solcher Umtausch kostenlos erfolgt. "Darauf sollten sie dann auch bestehen."Verlangen die Kunden allerdings den Kaufpreis zurück, wird der ursprünglich bezahlte Preis für die Barauszahlung hergenommen. Auf Neueinkäufe werden dann die 19 Prozent fällig.
"Gutscheine können übrigens nicht teurer werden", sagt Elisabeth Graml. Sie gelten uneingeschränkt weiter. Bei Dienstleistungen seien zudem Nachzahlungen nicht rechtmäßig. "Die im alten Jahr gekaufte Ballonfahrt oder die Schönheitsbehandlung kann im neuen Jahr mit dem Gutschein eingelöst werden, ohne plötzlich die Differenz in Form der höheren Mehrwertsteuer draufzahlen zu müssen", erklärt die Verbraucherberaterin. Schließlich habe der Händler mit der alten Steuer bei Abschluss des Kaufvertrages kalkuliert. Dabei muss er dann auch bleiben. Nur beim Einkaufsgutschein, der im Jahr 2007 eingelöst wird, bekommt der Beschenkte wegen der Mehrwertsteuererhöhung drei Prozentpunkte "weniger" Ware.
Und für alle, die in diesem Jahr um die Silvesterzeit das Fernweh innerhalb Deutschlands packt: Nicht wundern, wenn der Reiseveranstalter bereits 19 Prozent Mehrwertsteuer auf den Reisepreis sattelt. Das darf er. Vorausgesetzt die Reise dauert bis ins neue Jahr und beginnt bereits im alten.
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