Amberg
Gericht glaubt der Ehefrau
Zwei Jahre Freiheitsstrafe für 34-Jährigen wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung
Die Große Strafkammer schenkte am Freitag im Schwurgerichtssaal des Landgerichts der Ehefrau des Angeklagten in vollem Umfang ihren Glauben (AZ berichtete): Wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung wurde der 34-Jährige am zweiten Verhandlungstag zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt."Die Kammer hatte sich mit zwei Vorwürfen beschäftigt, die vor dem Hintergrund einer gescheiterten Ehe zu sehen sind." Mit diesen Worten leitete Landgerichtspräsident Klaus Demmel seine Urteilsbegründung ein. Die Zeugin habe glaubhaft geschildert, wie ihre Ehe gescheitert sei. "Du musst mit mir schlafen, du bist meine Frau." Mit diesen Worten versuchte der 34-Jährige seine Gattin am Morgen des 23. November zu sexuellen Handlungen zu bewegen. Sie weigerte sich und er erzwang den Beischlaf mit Gewalt. "Die Zeugin hätte die Vergewaltigung, wenn sie sie erfunden hätte, wesentlich intensiver schildern können", sagte Demmel. Am 11. Dezember 2004 kam es zu einem weiteren handgreiflichen Übergriff. Mit einem Gürtel würgte der Angeklagte die 28-Jährige. Sie schrie laut um Hilfe. Zu beiden Tatzeitpunkten war der Mann alkoholisiert. Bezüglich der Strafzumessung hatte die Kammer erkannt, dass die Geschehnisse nach einem gewissen Muster in der Ehe abgelaufen seien. "Der Angeklagte muss damit gerechnet haben, dass die Frau ab einem bestimmten Zeitpunkt immer nachgibt", so Demmel. "Dass es so ein Denken im russischen Kulturkreis gibt, haben wir in der Beweisaufnahme eindrucksvoll gesehen. Aber dass man einen Menschen nicht gegen seinen Willen zu etwas zwingt, sollte die allgemeine Norm sein, vor allem, wenn dieser Mensch weint."
Der Rechtsanwalt des Angeklagten, Hubert Marx, forderte in seinem Plädoyer ("sollte das Gericht zur Auffassung gelangen, dass die Vergewaltigung nachgewiesen ist") eine Gesamtfreiheitsstrafe von "nicht mehr als einem Jahr". Staatsanwältin Petra Froschauer plädierte für vier Jahre Freiheitsstrafe (siehe auch Kommentar).
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