Weiden
Romanze mit einer 13-jährigen Schülerin: Handwerker (31) schrammt an Haft vorbei
Angeklagter: "Ich war blind und verliebt" - Mädchen schrieb später noch Liebesbrief - Mutter erstattete Anzeige
Im August ließ sich der 31-Jährige auf ein Liebesverhältnis ein - mit einer 13-jährigen Schülerin. Einmal kam es zum Beischlaf. "Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern" - so lautet die juristische Wertung: Eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten verhängte am Dienstag das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hubert Windisch über den Handwerker aus dem Weidener Umland. Wie die Staatsanwaltschaft ging auch das Gericht von einem minder schweren Fall aus. Als Bewährungsauflage muss der geständige Angeklagte 2000 Euro zahlen.Die "Romanze" zwischen dem zweifachen Vater und der in seiner Nachbarschaft wohnenden Rita (Name geändert) begann wenige Wochen vor deren 14. Geburtstag. Schließlich "passierte" es in seiner Wohnung - ohne Zweifel im gegenseitigen Einvernehmen. Für die Schülerin war es nicht die erste sexuelle Erfahrung: Zuvor hatte sie einen Freund, mit dem sie intim geworden war.
"Ich war blind, weil wir uns verliebt haben", bekannte der Angeklagte vor Gericht. Über einen Geschlechtsverkehr hätten beide oft gesprochen. Ihm sei klar gewesen, dass er damit eine Straftat begehen würde, "aber nicht mit solch schweren Folgen". Sein Bekanntenkreis setze sich fast ausschließlich aus jungen Leuten zusammen. Die 13-Jährige nahm ihm nichts übel: Tage nach der intimen Zweisamkeit bekam der Handwerker von ihr einen schmachtenden Liebesbrief, der Teil der Strafakte wurde. Der Vorsitzende verlas ihn.
Wenig Verständnis für die Affäre zeigte die Mutter der Schülerin. Für sie ist das Verhalten des Angeklagten einfach "krank". Ihrer Tochter sei es anfangs gar nicht recht gewesen, dass es zu einer Strafanzeige gekommen sei. Nach den Angaben des sachbearbeitenden Kripobeamten ist die jetzt 14-Jährige durch die Tat "nicht besonders beeinträchtigt".
"Fülle der Emotionen"
Angesichts der "Fülle der Emotionen" sah Oberstaatsanwalt Gerd Schäfer einige Besonderheiten gegeben, die den Fall zu einem "minder schweren" machten. Durch die Gefühlswallung sei der Angeklagte wohl in die Sache "hineingerutscht". Zu bedenken sei auch, dass das Mädchen zwei Wochen nach dem Vorfall 14 Jahre alt geworden sei: "Da wäre alles straflos gewesen." Der Anklagevertreter hielt darum ein Jahr und neun Monate Haft mit Bewährung und 2500 Euro Geldauflage für ausreichend.
Ähnlich argumentierte Rechtsanwalt Bernhard Schlicht als Vertreter der Nebenklage. Es sei nach den Gesamtumständen nicht erforderlich, den 31-Jährigen einzusperren. Rechtsanwalt Franz Schlama plädierte auf 13 Monate Gefängnis mit Bewährung. Man müsse das Geständnis seinem Mandanten strafmildernd anrechnen. In der Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende, dass man "gute Lust" gehabt hätte, auf Bewährung zu verzichten. Aber in der Haft könne der Angeklagte keinen Unterhalt für seine beiden Kinder zahlen. Auf Rechtsmittel wurde allseits verzichtet.
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