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Von (mvs)  |  25.08.2005  | Netzcode: 10759949  |  388 Mal gelesen.
Amberg

"Sauereien" auf dem Computer

Ex-Soldat verurteilt, weil er Kinderporno besaß

Nach dem Schlussplädoyer von Staatsanwalt Roland Schrodt zog der Angeklagte seinen Einspruch zurück. Hubert H. (Name geändert), 54 Jahre alt und Berufssoldat im Ruhestand, akzeptierte den Strafbefehl: 1800 Euro. Amtsrichter Nikolaus Bierast verurteilte den Mann wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften. Zuvor hatte Bierast deutlich gemacht, was er von den Unschuldsbekundungen des Ambergers hielt: "Sie beschönigen die ganze Zeit! Schauen Sie sich das doch an, solche Sauereien habe ich in meinem Leben noch nicht gesehen!"

Hätte ihn seine an Verfolgungswahn leidende Frau nicht angezeigt, wäre der Ex-Soldat gar nicht vor Gericht gekommen. "Sie behauptete, ich hätte per Internet Medikamente bestellt, um sie zu vergiften", erzählte er dem Richter. Bei den Ermittlungen war der Computer des 54-Jährigen von der Polizei überprüft worden. Zwar konnte die Anschuldigung der Ehefrau widerlegt werden, allerdings wurde eine Bilddatei entdeckt. Ihr bezeichnender Titel: "Blow job - underaged girl".

Daraufhin bekam es der 54-Jährige mit dem Staatsanwalt zu tun. Der handelte, wie er handeln musste: Er wollte, dass ein Strafbefehl rausgeht - über die oben erwähnten 1800 Euro. Hätte der Amberger das akzeptiert, wäre es nicht zu der Hauptverhandlung am gestrigen Mittwoch gekommen.

Nicht gegen diesen Strafbefehl vorgehen - genau das hatten ihm Staatsanwalt und Richter schon zu Beginn des Prozesses eindringlich nahe gelegt: "Man kann eine Datei nicht unbewusst herunterladen, speichern und auf Diskette brennen", zweifelte Schrodt später auch in seinem Schlussplädoyer an den Aussagen des Angeklagten. Bestätigt sah sich der Staatsanwalt durch die Zeugenaussage eines Kriminalbeamten, der Hubert H. die Datei bei der damaligen Vernehmung vorgelegt hatte: "Auf der Diskette waren nur sieben Bilder, der Titel des betreffenden ist eigentlich eindeutig."

Der Angeklagte leugnete nicht, von den Seiten einer Internet-Tauschbörse pornographische Bilder und Videos heruntergeladen zu haben. Während der ganzen Verhandlung blieb er aber dabei, er habe von dem einen kinderpornographischen Bild erst durch den Kriminalbeamten erfahren. "Mir geht es darum, klarzustellen, dass ich mit Kinderpornographie nichts am Hut habe, für mich gibt es kaum etwas Schlimmeres als das", wiederholte der 54-Jährige mehrmals. Das wollte ihm keiner glauben.

Staatsanwalt Roland Schrodt legte dem Angeklagten in seinem Schlussantrag zu Lasten, dass er "weder ein Geständnis ablegte, noch Reue zeigte".

Außerdem hätte er wissen müssen, dass das Herunterladen von Bildern aus einer Tauschbörse selbst schon illegal ist: "Minderjährige könnten einfach so auf Ihre Festplatte und deren Bilder zurückgreifen, das wäre ein weiterer Straftatbestand", warnte er den Angeklagten. Als Schrodt seinen Strafantrag verschärfte und 2880 Euro forderte, akzeptierte der Angeklagte endlich das wiederholte Angebot von Staatsanwalt und Richter: "Ich ziehe meinen Einspruch doch zurück."

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