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Von (wl)  |  16.08.2005  | Netzcode: 10756337  |  40 Mal gelesen.
Weiden

Auf Schaden sitzen geblieben

Mit 70 Sachen zu schnell in die Kurve - Schmutzige Straße hin oder her

Weiden. (wl) Vergeblich versuchte eine Autofahrerin aus dem Landkreis Neustadt/WN, den Freistaat Bayern zur Kasse zu bitten. Die Frau war im November 2003 bei Tännesberg mit dem Auto aus der Kurve geflogen. Dabei ging der Wagen zu Bruch. Sie selbst verletzte sich leicht.

Jetzt klagte die Frau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld, weil der Unfall auf eine verschmutzte Straße zurückzuführen sei. Die Erste Zivilkammer wies die Klage ab: Ein Gutachter verneinte einen Ursachenzusammenhang.

Die Klägerin hatte sich bei dem Ausflug in den Graben eine Halswirbelverstauchung zugezogen. Dazu belief sich der Sachschaden am Auto auf 11 500 Euro. Die Fahrerin, vertreten von Rechtsanwalt Maximilian Huber, machte für den Ausrutscher einen Schmierfilm auf der Fahrbahn verantwortlich. Dieser sei durch Lastwägen entstanden, die von einem nahe gelegenen Steinbruch in die Straße einfahren und so Schmutz mitbringen würden. Darauf sei weder mit Warnschildern hingewiesen worden noch hätte es irgendwelche Reinigungsbemühungen begeben. An gleicher Stelle sei Tage zuvor aus dem gleichen Grund ebenfalls ein Unfall passiert. Insofern sei von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auszugehen.

Rechtsanwalt Werner Hacker beantragte als Prozessbevollmächtigter des Freistaates die Abweisung der Klage. Die Straße sei nur mäßig verschmutzt gewesen. Somit könne der Unfall nur durch das Fahrverhalten der Klägerin ausgelöst worden sein. Durch einen Polizeibeamten, der die Stelle kurz danach befuhr, wurde bestätigt, dass die Fahrbahn feucht und schmierig war. Allerdings hätte dies bei angepasster Geschwindigkeit kein Problem dargestellt. Ein Mitarbeiter der Straßenmeisterei berichtete, er hätte an den Tagen vor dem Unfall und danach keine Auffälligkeiten bemerkt.

Ein Gutachter kam zu dem Ergebnis, dass ein falsches Fahrverhalten der Klägerin der Auslöser gewesen sein musste. Auch bei normalen Straßenverhältnissen könne die Kurve nicht gefahrlos mit 70 "Sachen" durchfahren werden.

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