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15.07.2005  | Netzcode: 10742425  |  218 Mal gelesen.
Amberg-Sulzbach

Mit 12,3 Prozent bayernweit an der Spitze

Mobilfunk-Volksbegehren: Ebermannsdorf und Vilseck zur Halbzeit der Eintragungsfrist ganz vorne dabei

"Die hervorragenden Zwischenergebnisse in den Kommunen mit Mobilfunkbrennpunkten zeigen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Chance des Volksbegehrens nutzen", so Klaus Mrasek, Sprecher des Aktionskreises "Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk". Mit 12,3 Prozent in Ebermannsdorf und 8,9 Prozent in Vilseck lagen diese Kommunen nach der Hälfte der Eintragungszeit bayerneit mit an der Spitze.

Auch die übrige Halbzeitbilanz fiel vorsichtig optimistisch aus. "Die Unterstützerzahlen bewegen sich nach einer Woche in etwa auf dem Niveau des Senats- bzw. Waldvolksbegehrens.

Mit großer Verärgerung reagierten die Mitglieder des Aktionskreises auf "die Desinformationskampagne der Mobilfunklobby". "Ein Erfolg des Volksbegehrens führt auf keinen Fall zur Einschränkung der Möglichkeit, mit dem Handy zu telefonieren. Doch der viel gepriesene Mobilfunkpakt II ist eine reine Propagandaveranstaltung zur Steigerung der Akzeptanz der Technik. Auch nach dem schönsten runden Tisch bleibt die Standortentscheidung ausschließlich beim Mobilfunkbetreiber," so Klaus Mrasek.

Nicht zuletzt deshalb lehne der Bayerische Städtetag diesen Pakt mit den Mobilfunkbetreibern ab. Auch die Behauptung, das Volksbegehren ändere nichts an der Rechtssituation, sei "eine Falschinformation der Mobilfunklobby".

"Die Gesundheitsvorsorge beim Mobilfunk kommt in den Landesentwicklungsplan. Dieser Plan ist die Grundlage für den Netzausbau und die Bauleitplanung. Mit dem Kriterium Gesundheitsvorsorge kann dem Wildwuchs bei Sendemasten Einhalt geboten werden," korrigierte Franz Kohl, Sprecher der Mobilfunkgegner Gittermast Drechselberg, Falschdarstellungen aus seiner Sichtweise.

Auch die Änderung der Bauordnung verbessere die Rechtsposition der betroffenen Bürger. Bisher würden Sendemasten genehmigungsfrei "in Nacht- und Nebelaktionen aufgestellt". Auch diese Masten brauchen nach dem Volksbegehren künftig eine Baugenehmigung. Öffentlichkeit werde hergestellt, die Nachbarn würden angehört und die Kommunen könnten in eine Positivstandortplanung einsteigen, d. h. die Kommune schreibt geeignete Standorte für Sendeanlagen fest, an die die Betreiber gebunden sind.

Die Eintragungsfrist läuft bis Montag, 18. Juli. Die Eintragungszeiten der Kommunen sind unter www.mobil-funk-as.de nachzulesen.


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