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Von (wd)  |  05.05.2005  | Netzcode: 10712635  |  1929 Mal gelesen.
Weiden

Ein-Euro-Jobber kämpft um sein Recht

52-Jähriger fühlt sich als "billige Arbeitskraft" missbraucht - Gütetermin vor Arbeitsgericht scheitert

Weiden. (wd) Nur eine "Güteverhandlung" vor dem Arbeitsgericht. Doch die Klage von Helmut W. wird bundesweit Wellen schlagen. Davon ist Wolfgang Lubig von der DGB-Rechtsschutz überzeugt. Erstmals nämlich besteht ein Euro-Jobber darauf, dass die Regelungen des Sozialgesetzbuches II eingehalten werden - nicht nur von den durch Hartz IV Gebeutelten, sondern auch vom "Maßnahmeträger".

Demnach muss das, was Bezieher von Arbeitslosengeld II in den so genannten "Arbeitsgelegenheiten" leisten, im allgemeinen caritativen Interesse und zusätzlich sein. Helmut W., Langzeitarbeitsloser, ist per Bescheid der Arbeitsgemeinschaft Fördern und Fördern vom 22. Dezember 2004 beim Malteser Hilfsdienst quasi "zwangsverpflichtet". Doch nicht deshalb klagt er. Den Job an sich hat er wirklich gern gemacht. Er fuhr Behinderte - meist sogar ohne Begleitung.

Aber er glaubt: Das was er macht, darf er als Ein-Euro-Jobber gar nicht machen. Denn seine Arbeit ist weder zusätzlich (für die Touren gibt es seit Jahren Routenpläne) noch caritativ, denn der Malteser-Hilfsdienst rechne sie mit Sozialversicherungsträgern ab. "Damit wird Geld verdient." Wenn er also einen "eigentlich ganz normalen Job" ausübt, dann fordere er den ihm dafür zustehenden Lohn (1153,20 Euro seit 1. Februar) und vor allem: ein "ganz reguläres Arbeitsverhältnis".

Keine zusätzliche Arbeit



Zunächst forsch ist der Auftritt des Vertreters des beklagten Malteser Hilfsdiensts: Tobias Bluhm, stellvertretender Personalleiter Bayern/Thüringen, betont, dass sich der Dienst an das Gesetz halte. Mit seiner Rüge am Rechtsweg und dem Hinweis, für die Klage sei nicht das Arbeits-, sondern ein Sozialgericht zuständig, beißt er bei Richter Veit Zitzmann auf Granit. "Ich glaube schon, dass wir die richtigen Ansprechpartner sind. Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Arbeitsverhältnis vorliegt, sind wir zuständig."

Die Intention der Klage gehe wohl dahin, so mutmaßte der Richter, dass der Kläger nicht nach den Vorgaben des Bescheids eingesetzt werde. Er zitierte aus dem Schriftsatz des Klägers, die "Arbeitsgelegenheit" sei nicht zusätzlich entstanden. Sie hätte ohne den Einsatz des Ein-Euro-Jobbers von regulären Arbeitnehmern ausgeführt werden müssen. "Die Beklagte setzt somit den Kläger unter Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches II zweckfremd als billige Arbeitskraft ein", folgerte Lubig. Da dies der MHD von Anfang an beabsichtigt habe, sei inzwischen eben doch ein echtes Arbeitsverhältnis entstanden.

Der Vertreter des Malteser Hilfsdienstes äußerte sich nicht zur Sache. Er betonte lediglich, dass der Ein-Euro-Jobber seit Jahresbeginn so eingesetzt würde, wie es mit der Arbeitsgemeinschaft Weiden-Neustadt/WN abgesprochen war. Der MHD wollte eine Arbeitsgelegenheit anbieten, aber den Ein-Euro-Job nicht vergüten. Deshalb sei kein Arbeitsverhältnis begründet.

Beim Gütetermin schlugen beide Seiten einen Vergleich aus. Weiter verhandelt wird - aufgrund des vollen Terminkalenders der Kammer - erst im Spätsommer. Dazu forderte Richter Zitzmann Tobias Bluhm auf, "jemanden Verantwortlichen" mitzubringen - "es muss ja nicht gleich der Vorsitzende der Geschäftsführung, Karl Prinz zu Löwenstein aus Köln sein".

Jobber wird "geschnitten"



ver.di-Sekretär Karlheinz Winter kündigte an, dass Helmut W. umfangreiche Tätigkeitsnachweise liefern könne. Aber der Mann habe, seit sein "Arbeitgeber" von der Klage wisse, nichts mehr zu tun: Ihm sei diese Tätigkeit entzogen worden. Er fühlt sich geschnitten und gemobbt. Helmut W.: "Das geht an die Nerven. Keiner traut sich noch mit mir zu reden. Ich stehe einsam und verlassen in der Ecke. Ich bin krank." Andere der etwa zehn Ein-Euro-Jobber seien, soweit er wisse, für den MHD weiter als Fahrer unterwegs.


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