Weiden
Verdacht auf Veruntreuung
Luise Nomayo erstattet Anzeige: Arbeitsagentur und Arbeitsgemeinschaft im Feuer
Weiden. (ps) Luise Nomayo fährt schwere Geschütze auf. Die stellvertretende Vorsitzende der Erwerbsloseninitiative von ver.di hat bei der Weidener Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Verdachts der Veruntreuung von öffentlichen Geldern erstattet: Im Visier hat sie die Agentur für Arbeit Weiden und die Arbeitsgemeinschaft Fördern und Fordern.
Beschwerde eingereicht
Zeitgleich mit der Anzeige an die Staatsanwaltschaft sandte Nomayo auch eine Beschwerde an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sowie an Bundesfinanz- und -wirtschaftsministerium. In ihrem achtseitigen Schreiben listet sie eine ganze Reihe von Fällen auf, in denen sie vier Weidener Trägern Leistungsmissbrauch bzw. illegale Beschäftigung vorwirft. Ein Beispiel: Eine gemeinnützige GmbH, die auf Kranken- und Behindertentransporte spezialisiert sei, beschäftige 1-Euro-Jobber als Krankentransportfahrer. Diese Dienstleistung gegen Entgelt sei aber keine gemeinnützige oder zusätzliche Arbeit, und dürfe somit nicht über die Arbeitsgemeinschaft Fördern und Fordern vergeben werden. Insgesamt elf 1-Euro-Jobber leisten laut Nomayo dort Fahrtätigkeiten. "Die notwendigen Arbeitsplätze wären über den ersten Arbeitsmarkt zu besetzen."
Nicht erfüllt sind die gesetzlichen Anforderungen nach Ansicht von Nomayo auch beim Einsatz von 1-Euro-Jobberinnen durch zwei private Pflegedienste. Die Frauen würden dort in Küche, Wäscherei und bei Putzarbeiten eingesetzt. Ein Wohlfahrtsverband verleihe "1,50-Euro-Job-Zwangsverpflichtete profitabel" an Gewerbetreibende und Privathaushalte. Das Angebot reiche vom Bügelservice bis zu Waldarbeiten. Die Arbeitsagentur zahle pro Person und Monat 500 Euro. Der 1-Euro-Jobber erhalte für 120 Stunden im Monat 180 Euro Mehraufwandsentschädigung. Der Rest fließe in die Taschen des Wohlfahrtsverbands, ebenso wie die Kosten, die für die Arbeiten verlangt werden. Auch eine Kommune beschäftigt laut Nomayo eine 1-Euro-Jobberin in einer Wäscherei, anstatt die Stelle regulär zu besetzen. Ein Anruf bei der Arge trug Nomayo die Auskunft ein, "dass aber die Kommune diesen Arbeitsplatz nicht eingerichtet habe und es sich deshalb um zusätzliche Arbeit handele." Durch die jahrelange Zuweisung von ABM-Kräften an bestimmte Träger habe die Arbeitsagentur ebenfalls die Schaffung von Stellen auf dem ersten Arbeitsmarkt behindert.
Verfahrensfrage ist offen
Leitender Oberstaatsanwalt Lutz Höbold bestätigte den Eingang der Anzeige auf Anfrage des NT. "Ob ein Verfahren eingeleitet wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen."
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