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Von (kä)  |  13.10.2004  | Netzcode: 10625966  |  279 Mal gelesen.
Weiden

Richter auf Seite des "Surfers"

Stiftländer muss extrem hohe Internet-Rechnung nicht bezahlen - Inkassobüro blitzt ab

Der Mann aus dem Landkreis Tirschenreuth blieb hartnäckig. Mit Erfolg. Ihm war für Januar 2003 eine extrem hohe Internet-Rechnung ins Haus geflattert. Er bezahlte nicht und ließ es auf eine Klage ankommen. Das Landgericht Weiden stellte sich nun auf die Seite des Stiftländers, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Sanner (Tirschenreuth): Die Klage eines Inkassobüros wurde abgewiesen. Der geltend gemachte Anspruch von 750 Euro sei nicht hinreichend nachgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der Ruheständler hatte sich erst kurz vor dem Vorfall einen Computer angeschafft. Kaum am Netz flatterten ihm dicke Telefonrechungen ins Haus. 750 Euro sollte der frühere Inhaber eines Handwerksbetriebes bezahlen. Er habe sich über teuere 0190-Verbindungen ins Internet eingewählt und so genannte "Mehrwertdienste" genutzt. Dahinter steckt ein Netzbetreiber, der die Gebühren über die monatliche Telekom-Rechnung einkassiert.

Der Stiftländer war sich keiner Schuld bewusst: Er habe die Nummern nie angewählt. Gegen den Mahnbescheid legte er Widerruf ein und bezahlte keinen Cent. Schließlich verklagte ihn ein Inkassobüro, an das der Netzbetreiber die "Schuld" abgetreten hatte. Der Mann ließ es darauf ankommen und brauchte Stehvermögen.

37 Euro für die Minute



Zunächst hatte das Amtsgericht Tirschenreuth der Klage des Inkassobüros stattgegeben. Demnach hätte der Stiftländer zahlen müssen. Der Richter aus Tirschenreuth verließ sich auf den Einzelverbindungsnachweis, der darlegte, wann und wie oft sich der Betroffene über 0190 ins Netz einwählte. Der Stiftländer ging mit seinem Anwalt Dr. Markus Sanner in Berufung - mit Erfolg. Der Einzelverbindungsnachweis reichte der zweiten Zivilkammer des Landgerichts nicht aus.

Im Gegenteil: Die Weidener Richter sehen sogar den "dringenden Verdacht", dass die Höhe der Verbindungsentgelte auf Manipulationen Dritter an öffentlichen Telekommunikationsnetzen zurückzuführen sei. Laut Einzelverbindungsnachweis "surfte" der Ruheständler an einem Abend um 22.09 Uhr für 41 Sekunden im Netz. Kosten: 25,80 Euro, was einen Minutenpreis von 37 Euro ergibt. Die Richter sehen da "Erklärungsbedarf".

Gemäß Telekommunikations- Schutzverordnung sei der Netzbetreiber zudem zu einer technischen Prüfung der Zähler gehalten. Das vorgelegte "Prüfprotokoll" war den Richtern zu dünn: Es stelle lediglich die Behauptung der Klägerin dar, bei der Abrechnung "wäre schon alles in Ordnung gewesen". Den Vorsitz der Kammer hatte Landgerichtspräsident Dr. Rainer Gemählich.


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