KLJB Großschönbrunn sagt ihre Party ab - Gemeindliche Auflagen sind Veranstalter zu streng
Die schlimmen Befürchtungen der KLJB Großschönbrunn haben sich bestätigt: Die Dauerbrennerparty 2012 in der Hüttner-Halle kann nicht stattfinden. "Mit der am letzten Montag erhaltenen gemeindlichen Schankerlaubnis haben wir es jetzt schwarz auf weiß", beklagt die Vorsitzende Judith Luber.
Mit dieser Schankerlaubnis der Marktgemeinde waren laut Luber mehrere Auflagen verknüpft, die es letztlich unmöglich machten, die Veranstaltung abzuhalten.
So werde bei der Auflage fünf ("der Zutritt zur Dauerbrennerparty ist ausnahmslos nur volljährigen Personen zu gestatten") auch auf Stellungnahmen des Kreisjugendamtes verwiesen. Diese Stellungnahme besage allerdings unter anderem nur, "dass von Erziehungsbeauftragungen kein Gebrauch gemacht werden kann".
"Mit dieser Einschränkung hätte man noch leben können", erklärt der Vorsitzende Stephan Siegert, "jedoch gibt sich die Gemeinde hiermit nicht zufrieden." Deren Auflage sechs besage, dass der Zutritt von Minderjährigen auch in Begleitung von sorgeberechtigten Personen, zum Beispiel den Eltern, nicht zulässig sei. "Somit dürfen auch nicht mal unsere minderjährigen KLJB-Mitglieder bei der Party sein und bei der Durchführung helfen, obwohl wie in der Vergangenheit auch deren Eltern anwesend sind", resümiert Siegert.
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08.02.2012
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Großschönbrunn
Für heuer hat es sich ausgebrannt
KLJB Großschönbrunn sagt ihre Party ab - Gemeindliche Auflagen sind Veranstalter zu streng
Viele weitere Auflagen
Es habe schon gereicht, dass man vor Jahren zu einer terminlichen Verschiebung der Party gedrängt worden sei, beklagt der Vorsitzende. Viele weitere Auflagen seien hinzu gekommen, wie sehr strenge Einlasskontrollen mit Vergabe von verschiedenen Altersmarkierungen über eine baurechtliche Überprüfung und Genehmigung der Veranstaltungshalle bis hin zur Beschränkung "frei ab 18" im vergangenen Jahr.
Dies alles und den allgemein geforderten "Jugendschutz bei Festen" habe man organisatorisch lösen können und die damit verbundenen Einschränkungen hingenommen. "Es hat bei den zurückliegenden sechs Veranstaltungen zu keiner Zeit Beanstandungen oder Vorfälle gegeben, die eine weitere Verschärfung der Auflagen rechtfertigen", stellt Stephan Siegert fest. Und weiter: "Jetzt aber reicht es uns!"
Erst nach Einbringen der Problematik in den Marktgemeinderat habe der Bürgermeister über die Presse eine mögliche Zustimmung der Verwaltung zu einer Ausnahmeregelung für die minderjährigen KLJB-Mitglieder in Begleitung eines Elternteils signalisiert. "Bis jetzt ist dieses Signal noch nicht direkt bei uns angekommen. Die Verwaltung hat noch keinerlei Kontakt zu uns aufgenommen", so Luber.
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KLJB Großschönbrunn sagt ihre Party ab - Gemeindliche Auflagen sind Veranstalter zu streng
Im Vorstand war man sich ferner einig in der Hoffnung, dass solche Regelungen, die in diesem Rahmen nur von den Großschönbrunnern verlangt würden und die laut Gemeindeverwaltung "auch zum Schutz des Veranstalters auferlegt werden", nicht auch anderswo gefordert werden. "Das wäre der Tod von vielen Veranstaltungen, die sich wie auch wir in der Vergangenheit nur an die allgemein praktizierten Jugendschutzmaßnahmen gehalten haben", unterstreicht der Vorsitzende.
"An die Grenzen gestoßen"
Die Landjugend und alle Beteiligten bedauerten das Ende des "D", aber dieser Schritt sei leider nicht mehr abwendbar, sagt Siegert. Der Organisations-, Zeit- und Planungsaufwand habe in den letzten Jahre so sehr zugenommen, dass man an die Grenzen des Machbaren gestoßen sei beziehungsweise diese Grenze bereits überschritten habe.
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