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Weiden/Regensburg
Methadon-Supermarkt bleibt zu
Verwaltungsgericht bestätigt Behandlungsverbot für Arzt - Flaschen auf Mitarbeiterinnen geworfen
Weiden/Regensburg. Das Verwaltungsgericht Regensburg bestätigte nun die vor Jahresfrist ergangenen Bescheide der Stadt Weiden, in denen dem seit 2001 in Weiden praktizierenden Facharzt für Allgemeinmedizin Robert B. untersagt wurde, weiterhin am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Außerdem war von der Stadtverwaltung - erfolgreich - das Ruhen seiner Approbation angeordnet worden.
Der Allgemeinmediziner hatte die Erlaubnis, bei bis zu 50 Betäubungsmittel-Patienten Behandlungen nach dem Methadon-Programm durchzuführen. Nachforschungen ergaben allerdings, dass er tatsächlich bis zu 150 solcher Patienten unter massiver Außerachtlassung der Vorschriften behandelt hatte. Außerdem warfen die Ermittler dem Mediziner in einer Vielzahl von Fällen Abrechnungsbetrügereien gegenüber den Kostenträgern vor.Vorrat für eine Woche
So stellten die Ermittler fest, dass der Arzt entgegen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und unter Umgehung der Apothekenpflicht selbst Patienten, welche das Methadon täglich in seinem Beisein verabreicht bekommen müssten, Rationen für bis zu einer Woche mit nach Hause gegeben hatte. Damit war dem Medikamenten-Missbrauch (auch durch gewinnbringende Weiterveräußerung) Tür und Tor geöffnet.
Auch ließ sich aus den Patientenakten nicht entnehmen, ob der Mediziner die zwingend vorgeschriebenen psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychosozialen Betreuungs- und Behandlungsmaßnahmen bei seinen Patienten durchgeführt hat. Vielmehr konnte festgestellt werden, dass er bereits beim Erstkontakt Methadon verabreichte und damit seine Patienten erheblichen gesundheitlichen Risiken aussetzte.
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