Tatsächlicher Verbrauch zählt
BGH-Urteil zur Heizkostenabrechnung
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(BGH) sollten Mieter einen kritischen Blick auf ihre jährliche
Heizkostenabrechnung werfen. Dort sollte eigentlich aufgeführt sein,
wie viel Energie im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht wurde,
erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin.
Denn laut BGH-Urteil vom Mittwoch müssen Mieter nur für den verbrauchten
Brennstoff zahlen. Stellen Vermieter hingegen ihre Abschlagszahlungen
an den Energieversorger in Rechnung, können Mieter eine neue
Heizkostenabrechung fordern.
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