Oktoberfestzeit ...
Mit Betrunkenen auf der Straße rechnen
Berlin (dpa/tmn) Zur Oktoberfestzeit müssen Kraftfahrer mit betrunkenen Fußgängern rechnen und deshalb besonders vorsichtig sein. Torkelt ihnen nämlich ein alkoholisierter Volksfestbesucher vors Fahrzeug, trifft sie unter Umständen eine Mitschuld - auch wenn sich der Betrunkene nicht an die Verkehrsregeln gehalten hat. Darauf weist der Deutsche Anwaltsauskunft in Berlin hin. In einem Urteil des Amtsgerichts München heißt es, dass während der Wiesengaudi nächtens amtsbekannt größere Mengen Betrunkener unterwegs seien. Von ihnen können nicht immer erwartet werden, dass sie sich an die Verkehrsregeln halten (Az.: 331 C 22085/07).Ein beschwipster Festbesucher war einer Motorradfahrerin in die Quere gekommen. Die Bikerin stürzte und verletzte sich. Auch das Krad wurde beschädigt. Die Richter sprachen ihr allerdings nur die Hälfte des geforderten Schadenersatzes zu. Außerdem bekam die Frau kein Schmerzensgeld. Sie hätte ihre Geschwindigkeit anpassen müssen, so das Gericht.




