Fiskus erkennt viele Arbeiten als steuermindernd - Leistungskatalog des Finanzministeriums für haushaltsnahe Dienstleistungen
Wer beispielsweise sein Badezimmer modernisieren lässt, kann den Fiskus an den Kosten beteiligen. Denn für Handwerkerleistungen kann ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Bild: hfz
Das Frühjahr verlockt, in Heim und Garten alles auf Vordermann zu bringen. Der Fiskus macht mit, denn er erkennt viele Arbeiten als steuermindernd an. Und das bei vielen Leistungen sogar das ganze Jahr über. So sparen Steuerzahler eine Menge Geld - unabhängig davon, ob sie Hauseigentümer, Mieter oder Heimbewohner sind.
Nora Schmidt-Keßeler von der Bundessteuerberaterkammer in Berlin listet die drei Bereiche auf, in denen das Finanzamt Ausgaben anerkennt: "Minijobs in Privathaushalten, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen einschließlich Pflege und Betreuung sowie Handwerkerleistungen in Privathaushalten." So können private Arbeitgeber von Minijobbern das Finanzamt mit zwanzig Prozent pro Jahr an den Kosten beteiligen. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 510 Euro jährlich. Den Betrag können sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Deutlich mehr kann absetzen, wer zum Beispiel eine Agentur mit Putzen oder anderen sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen beauftragt. "Zwanzig Prozent der Aufwendungen oder maximal 4000 Euro können von der Einkommensteuer abgezogen werden", so Schmidt-Keßeler. In einem Leistungskatalog hat das Bundesfinanzministerium beschrieben, was Vater Staat unter haushaltsnah versteht. Zu den rund 100 Aufgaben gehören zum Beispiel Hausreinigung, Fenster putzen, Bügeln, Gartenpflege, Beseitigen von Graffiti, Arbeiten an Dach, Fenster und Fassade, Schnee schippen, aber auch das Kochen für oder das Betreuen und Versorgen von Kindern, kranken, alten und pflegebedürftigen Menschen.
Fiskus erkennt viele Arbeiten als steuermindernd - Leistungskatalog des Finanzministeriums für haushaltsnahe Dienstleistungen
Keine Barzahlung
Mindestvoraussetzung für den Steuerbonus ist ein die Beschäftigung regelnder Vertrag. Darüber hinaus müssen die Leistungen über ein Konto bezahlt werden - Bares erkennt das Finanzamt nicht an. Außerdem weist der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) auf eine andere Hürde hin: "Ein Abzug kommt nicht in Betracht, wenn das Beschäftigungsverhältnis zwischen nahen Angehörigen besteht, die im gleichen Haushalt leben", sagt Isabel Klocke, BdSt-Referentin für Steuerrecht. Das gilt für Ehepaare, Eltern und Kindern in einer Wohnung ebenso wie für nicht-eheliche Partnerschaften. Leben Kinder in ihrem eigenen Haushalt und versorgen die kranken Eltern in deren eigener Wohnung, stehen die Chancen auf Kohle vom Fiskus besser. Heimbewohner profitieren laut Steuerberaterkammer vom Bonus unter anderem, wenn sie im abschließbaren Appartement leben und ihren Haushalt selbst führen.
Handwerkerleistungen sind eine weitere Steuersparoption. Das Finanzamt finanziert etwa das Streichen von Fenstern, Türen und Heizung mit, die Modernisierung von Bad und Küche, die Reparatur von Waschmaschine, Fernseher und PC oder das neue Terrassenpflaster. Selbst an den Schornsteinfeger-Gebühren können Steuerzahler den Staat beteiligen. Auch hier gilt: "Der Steuerzahler muss Auftraggeber sein." Bei Mietern müssen die Aufwendungen in der Nebenkostenabrechnung stehen.
Fiskus erkennt viele Arbeiten als steuermindernd - Leistungskatalog des Finanzministeriums für haushaltsnahe Dienstleistungen
Rechnung erforderlich
Zwanzig Prozent der Arbeitskosten, höchstens jedoch 1200 Euro im Jahr werden in der Einkommensteuererklärung abgezogen. Die Summe gilt pro Haushalt für das gesamte Jahr. Ziehen zwei alleinstehende Partner erst während des Jahres zusammen, kann laut Klocke noch "jeder den vollen Höchstbetrag in Anspruch nehmen." Macht 2400 Euro. Ansonsten gilt: Sind beide Partner Auftraggeber, können sie die Aufwendungen entweder teilen oder dem Finanzamt eine andere Aufteilung mitteilen, so Klocke. Der Einfachheit halber macht derjenige den Bonus geltend, von dessen Konto die Rechnung abgebucht wurde.
Der Fiskus erkennt ausschließlich innerhalb der EU erbrachte Leistungen an. Der Handwerker selbst kann Kleinunternehmer sein, der Eintrag in die Handwerkerrolle ist nicht erforderlich. Was aber zwingend erforderlich ist, sind Rechnung und Kontoüberweisung. Fehlen sie, streikt das Finanzamt. "Bar bezahlen ist Fallstrick Nummer Eins. Viele wollen das nicht glauben, aber es ist so", sagt Harald Hafer, Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Lohnsteuerhilfevereine mit Sitz in Berlin. Ein Fall aus seiner Praxis: Ein Schlüsseldienst bestand auf Barzahlung, der Steuerzahler hatte das Nachsehen. "Das Finanzamt erkennt solche Begründungen nicht an." Genauso wenig einfache Quittungen.
Fiskus erkennt viele Arbeiten als steuermindernd - Leistungskatalog des Finanzministeriums für haushaltsnahe Dienstleistungen
Bei den Rechnungen achtet das Finanzamt auf Arbeits- und Fahrkosten sowie die Umsatzsteuer. Alles sollte getrennt ausgewiesen sein. Materialkosten werden beim Steuerbonus nicht berücksichtigt. Steuerzahler müssen beim papierlosen elektronischen Elster-Verfahren zwar keine Rechnungsbelege mit der Steuererklärung einreichen. Aber: Das Finanzamt macht Stichproben. "Und sobald sich der Finanzbeamte auf die Hinterbeine stellt, haben Sie ohne Rechnung keine Chance", sagt Hafer.
Varianten kombinierbar
Das Schönste am Steuerbonus kommt zum Schluss: Die Steuersparvarianten Minijob, haushaltsnahe Dienstleistung und Handwerkerarbeiten sind kombinierbar. So kann im Einzelfall unter dem Strich eine nette Summe zusammenkommen.
Die Förderung gibt es aber nur dann, wenn die Aufwendungen nicht unter Betriebsausgaben oder Werbungskosten fallen - oder wie möglicherweise Hand- und Fußpflege - zu den Pflege- und Betreuungsleistungen gehören können.
Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Tagesausgabe als E-Paper kaufen und mobil bezahlen
Sie können seit März 2012 auch eine einzelne Ausgabe unserer Zeitung im E-Paper-Format kaufen. Die Bezahlung erfolgt direkt über Ihr Mobiltelefon, eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich.
Um sich einen Eindruck davon zu verschaffen, wie das E-Paper aussieht, können Sie hier klicken und ein kostenloses Ansichtsexemplar anschauen.
Anleger, die in Aktien investieren, sollten einige Grundregeln beachten
Schuldenkrise hin oder her - die Kurse an den Börsen steigen und fallen. Doch wann sollten Anleger angesichts des Auf und Abs zugreifen? Oder haben sie den perfekten Zeitpunkt schon verpasst? "Es ist
mehr...
Seit fünf Jahrzehnten gibt es die Verkehrsopferhilfe
Geisterfahrer-Unfälle sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Solche Crashs sind längst nicht immer darauf zurückzuführen, dass Autofahrer versehentlich auf die falsche Spur geraten: Einige lenken ihren
mehr...
"Finanztest" warnt vor finanziellen Lücken bei vielen Verträge
Die staatlich geförderte Pflegetagegeldversicherung reicht nicht, um den Bedarf im Ernstfall zu decken. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung der Stiftung Warentest. Es bleibe eine finanzielle
mehr...
Beitragspflicht in Landwirtschaftlicher Alterskasse
Zur Altersversorgung von Landwirten und deren Familien gibt es die Pflichtversicherung der Ehefrauen in der Landwirtschaftlichen Alterskasse. Davon kann man sich jedoch befreien lassen. Allerdings
mehr...
Viele Produkte enthalten tierische Bestandteile ohne jede Kennzeichnungspflicht - Nicht nur Vegetarier schaudert es
Vor heimlich untergemischtem Pferdefleisch in Fertiggerichten ekeln sich viele Verbraucher. "Man soll wissen, was man isst", bekräftigt auch die Politik. Vegetarier und Menschen, die aus religiösen
mehr...
Im Thema Wohnen steckt viel Konfliktpotenzial. Mieter sorgen sich um hohe Mieten. Besitzer machen sich Gedanken um Kredite, Zinsen und Erhalt der Immobilie. Doch es gibt eine andere Möglichkeit, eine
mehr...
Die Situation ist eine der schlimmsten, die sich Erwachsene vorstellen können: eine langwierige Krankheit, ein schwerer Unfall - und keine Möglichkeit, weiter im bisherigen Beruf zu arbeiten. Um in
mehr...
Die Trends der Reisemesse ITB in Berlin - Partnerland in diesem Jahr Indonesien
Die Deutschen sind weiter in Reiselaune. Nach allem, was bekannt ist, sogar so stark wie nie zuvor. Fast alle Untersuchungen sehen nach dem Rekordjahr 2012 auch in diesem Jahr weiteres Wachstum. Die
mehr...
Vergleichsmiete setzt bei Anpassungen gewisse Grenzen - Schriftliche Ankündigung notwendig
Auch wenn der Eindruck in manchen Städten ein anderer ist: Vermieter dürfen die Miete nicht grenzenlos anheben. "Es gibt klare Regeln", erklärt Kai Warnecke vom Eigentümerverein Haus & Grund
mehr...
Viele Geschwindigkeitsmessungen sind nach Einschätzung von Experten anfechtbar
Landet ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, muss der Autofahrer nicht in jedem Fall bezahlen. Immer wieder werden Autofahrer zu Unrecht beschuldigt. Viele Messungen sind daher nach Einschätzung von
mehr...
Mit drei einfachen Schritten können auch Laien ohne Prüfgerät Falschgeld erkennen
Stellt sich der Geldschein im Portemonnaie als Blüte heraus, fühlt man sich betrogen. Doch man darf das Falschgeld nicht einfach heimlich weitergeben - das ist eine Straftat. Die Wahrscheinlichkeit,
mehr...
Das Plastikspielzeug riecht stechend nach Gummi. Und die wetterfeste Outdoorjacke wurde sicher mit viel Chemie behandelt, damit sie den Regen abweist. Meist ist es nur ein Verdacht, dass Gegenstände
mehr...
Laptop und Mobiltelefon vom Arbeitgeber - Steuertipps für geldwerte Vorteile
Arbeitnehmer bekommen nicht immer nur ihr Gehalt. Manche Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern auch Dienstwagen, Computer oder Handys zur Verfügung. Oder sie bezahlen das Mittagessen, gewähren
mehr...
Die Haftpflichtversicherung gehört zum Grundschutz - Mitunter geht es um hohe Beträge
Der Sturz auf Eis und Schnee ist ein Winterklassiker. Ebenso das von einer Wunderkerze verursachte Brandloch im Mantel. Beides kann für den Verursacher teuer werden. In solchen Fällen greift die
mehr...
Auch ohne ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeiten müssen Mitarbeiter für ihren Arbeitgeber im betriebsüblichen Rahmen zur Verfügung stehen. Dies geht aus einem Urteil des
mehr...
Umfangreiche Modernisierungsarbeiten können einen Mieter zur fristlosen Kündigung berechtigen. Das berichtet die Fachzeitschrift "NJW-Spezial" (Heft 5/2013) unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
mehr...
Verbraucher sollten von Handwerkern immer eine Rechnung verlangen. Denn nur so sichern sie sich ihr Recht auf Gewährleistung. Wer Handwerker schwarz beschäftigt, kann keine Mängel reklamieren, befand das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az.: 1 U 105/11) .
mehr...
Wer beim Investieren nicht einseitig anlegt, lebt entspannter. Der Grund: Je mehr Aktien in einem Depot sind, desto geringer ist das Risiko. Denn auf diese Weise können Verluste einzelner Titel mit Gewinnen anderer Papiere ausgeglichen werden.
mehr...
Mieter dürfen in ihrer Wohnung grundsätzlich Musik machen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Der Vermieter kann das nicht generell verbieten. Da jedoch andere Mieter einen Anspruch darauf haben, nicht übermäßig belästigt zu werden, ist das Musizieren während der Ruhezeiten verboten.
mehr...
Egal ob Küche, Auto oder Kleiderschrank: Manche Anschaffungen sind teuer. Oft bieten Händler oder Geschäfte ihren Kunden eine Null-Prozent-Finanzierung an. "Kunden sollten bei solchen vermeintlich günstigen Angeboten aber vorsichtig sein"
mehr...
Das blaue Versicherungskennzeichen für Mopeds läuft Ende Februar ab. Vom 1. März an muss das Blechschild grün sein. Wer dann weiterhin mit dem alten Schild unterwegs ist, mache sich wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz strafbar, warnt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.
mehr...
Pausen sind wichtig und wer nach Feierabend immer noch seine Dienst-Mails checkt, ist oft selber schuld. Trotzdem schleicht er sich im Berufsalltag immer öfter ein: der Stress. Ein paar Ideen gegen
mehr...
Bei Keksen und Knabberzeug bekommen Verbraucher einer Stichprobe zufolge oft Mogelpackungen geboten. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei einem Test von 15 Produkten ermittelt hat, waren die Packungen im Schnitt zu 40 Prozent voll mit Luft.
mehr...
Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist ärgerlich. Arbeitnehmer können die Kosten aber unter Umständen steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin hin.
mehr...
Wenn der Winterdreck von den Straßen Autos in ein Einheitsgrau taucht, verschwinden oft auch die Scheinwerfer und Nummernschilder unter der Schmutzschicht. Deshalb vergewissern sich Autofahrer am
mehr...
Die Kosten für eine einmalige Schädlingsbekämpfung kann ein Vermieter nicht auf die Mieter abwälzen. "Umgelegt werden dürfen nur laufende Kosten", erklärt Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Das heißt: Rufe der Vermieter den Kammerjäger, weil zum Beispiel ein Wespennest beseitigt werden müsse, sei das eine einmalige Ausgabe.
mehr...