Rostock
Betrunken nicht in den Flieger
Gericht: Rote Karte des Kapitäns ist erlaubt
Fluggesellschaften dürfen alkoholisierten Passagieren das Einsteigen verweigern. Wenn der Fluggast die Rote Karte des Kapitäns durch sein Verhalten selbst veranlasst hat, steht ihm auch keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zu.Das hat das Amtsgericht Rostock entschieden (Az.: 48 C 292/09) , wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Fachzeitschrift "ReiseRecht aktuell" berichtet. Im verhandelten Fall ging es um einen Dubai-Flug ab München. Ein Supervisor der Fluggesellschaft, der bei zwei Passagieren Alkoholfahnen bemerkt hatte, verweigerte ihnen nach Rücksprache mit dem Kapitän das Einsteigen, da sie am Flugsteig "ohne offensichtlichen Grund lautstark getobt" hätten und nicht zu beruhigen gewesen seien.
Die Fluggäste reisten einen Tag später mit einer anderen Gesellschaft und wollten ihre Mehrkosten von knapp 1030 Euro ersetzt bekommen. Das Gericht lehnte das aber ab. Mit Rücksicht auf die weiteren Fluggäste und die Sicherheit an Bord habe die Fluggesellschaft die Mitnahme ablehnen dürfen.
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